Auch juristische Personen können iSd § 138 Abs 1 WRG 1959 Bestimmungen des WRG 1959 durch Handlungen oder Unterlassungen übertreten, und es reicht hiefür die objektive Verwirklichung eines diesem Gesetz widersprechenden Zustandes hin (Hinweis E 21. Oktober 2004, 2003/07/0132).Auch juristische Personen können iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 Bestimmungen des WRG 1959 durch Handlungen oder Unterlassungen übertreten, und es reicht hiefür die objektive Verwirklichung eines diesem Gesetz widersprechenden Zustandes hin (Hinweis E 21. Oktober 2004, 2003/07/0132).