Bei der Beurteilung, ob ein Zwischenlager als (ortsfeste) Behandlungsanlage iSd § 2 Abs. 7 Z. 1 und § 37 Abs. 1 AWG 2002 zu beurteilen ist, kommt es nicht darauf an, ob das Zwischenlager errichtet worden ist, um einen ökonomischen und ökologischen Transport zu ermöglichen.Bei der Beurteilung, ob ein Zwischenlager als (ortsfeste) Behandlungsanlage iSd Paragraph 2, Absatz 7, Ziffer eins und Paragraph 37, Absatz eins, AWG 2002 zu beurteilen ist, kommt es nicht darauf an, ob das Zwischenlager errichtet worden ist, um einen ökonomischen und ökologischen Transport zu ermöglichen.