Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2004/05/0156
Entscheidungsdatum
21.07.2005
Index
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
Norm
BauRallg;
ROG OÖ 1994 §23 Abs3;
ROG OÖ 1994 §24;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0247
Rechtssatz
Die Widmung "GM-Gebiet für Geschäftsbauten mit gemischtem Warenangebot mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m2 und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche für Lebens- und Genussmittel von 800 m2" bietet keinen Immissionsschutz (vgl das Vorerkenntnis vom 28. Juni 2005, Zlen. 2003/05/0091, 2004/05/0246); dies bedeutet aber, dass den Nachbarn auch kein Recht darauf zusteht, dass die Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m2 bzw. 800 m2 eingehalten wird.Die Widmung "GM-Gebiet für Geschäftsbauten mit gemischtem Warenangebot mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m2 und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche für Lebens- und Genussmittel von 800 m2" bietet keinen Immissionsschutz vergleiche das Vorerkenntnis vom 28. Juni 2005, Zlen. 2003/05/0091, 2004/05/0246); dies bedeutet aber, dass den Nachbarn auch kein Recht darauf zusteht, dass die Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m2 bzw. 800 m2 eingehalten wird.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050156.X04
Im RIS seit
11.08.2005
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011
Dokumentnummer
JWR_2004050156_20050721X04