Verwaltungsgerichtshof
21.07.2005
2004/05/0156
Die Widmung "GM-Gebiet für Geschäftsbauten mit gemischtem Warenangebot mit einer maximalen Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m2 und einer maximalen Gesamtverkaufsfläche für Lebens- und Genussmittel von 800 m2" bietet keinen Immissionsschutz vergleiche das Vorerkenntnis vom 28. Juni 2005, Zlen. 2003/05/0091, 2004/05/0246); dies bedeutet aber, dass den Nachbarn auch kein Recht darauf zusteht, dass die Gesamtverkaufsfläche von 17.500 m2 bzw. 800 m2 eingehalten wird.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/05/0247