Eine einseitige Erklärung eines der Geschäftsführer, die Verantwortung für ein bestimmtes Sachgebiet zu übernehmen, beinhaltet keinen Bestellungsakt iSd § 9 Abs. 2 VStG (Hinweis E 15. Oktober 1986, 85/01/0270).Eine einseitige Erklärung eines der Geschäftsführer, die Verantwortung für ein bestimmtes Sachgebiet zu übernehmen, beinhaltet keinen Bestellungsakt iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG (Hinweis E 15. Oktober 1986, 85/01/0270).