Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17053 A/2006
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2004/03/0024
Entscheidungsdatum
14.11.2006
Index
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §39 Abs1;
EisenbahnG 1957 §41 Abs1;
EisenbahnG 1957 §49 Abs2;
Rechtssatz
Voraussetzung für die Anordnung der Beseitigung eines durch verbotswidriges Verhalten herbeigeführten Zustandes (§ 41 Abs 1 EisenbahnG 1957) ist primär das Vorliegen einer Gefährdung. Ob eine Gefährdung des Betriebs durch Einschränkung des freien Sichtraums vorliegt, hängt zunächst von der im Einzelfall zur Anwendung kommenden Sicherung ab, über die die Behörde nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse zu entscheiden hat (§ 49 Abs 2 legcit).Voraussetzung für die Anordnung der Beseitigung eines durch verbotswidriges Verhalten herbeigeführten Zustandes (Paragraph 41, Absatz eins, EisenbahnG 1957) ist primär das Vorliegen einer Gefährdung. Ob eine Gefährdung des Betriebs durch Einschränkung des freien Sichtraums vorliegt, hängt zunächst von der im Einzelfall zur Anwendung kommenden Sicherung ab, über die die Behörde nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse und Verkehrserfordernisse zu entscheiden hat (Paragraph 49, Absatz 2, legcit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004030024.X04
Im RIS seit
07.12.2006
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2016
Dokumentnummer
JWR_2004030024_20061114X04