Für die Höhe der nach Bauschbeträgen vorzuschreibenden Kosten iSd § 89a Abs 7 StVO 1960 ist es ohne Bedeutung, wie weit die Abschleppung tatsächlich erfolgt ist (Hinweis E 21. September 1988, 87/03/0157).Für die Höhe der nach Bauschbeträgen vorzuschreibenden Kosten iSd Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO 1960 ist es ohne Bedeutung, wie weit die Abschleppung tatsächlich erfolgt ist (Hinweis E 21. September 1988, 87/03/0157).