Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2003/14/0096

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7922 F/2004

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2003/14/0096

Entscheidungsdatum

24.03.2004

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seiner Vorjudikatur ein für die Gewerblichkeit sprechendes Kriterium in dem Umstand, dass der Handel mit Wertpapieren betreibende Steuerpflichtige einen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf ausübt. Bei der Tätigkeit als Steuerberater handelt es sich um keinen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003140096.X05

Im RIS seit

26.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013

Dokumentnummer

JWR_2003140096_20040324X05