Bescheide gehören mit ihrer Erlassung dem Rechtsbestand an (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2, Tz 1 zu § 97).Bescheide gehören mit ihrer Erlassung dem Rechtsbestand an (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2, Tz 1 zu Paragraph 97,).