Dem Umstand, dass der Fahrtkostenzuschuss mehrere Monate lang bezahlt wurde, kann keine rechtliche Verbindlichkeit zukommen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 2002, Zl. 98/12/0268).Dem Umstand, dass der Fahrtkostenzuschuss mehrere Monate lang bezahlt wurde, kann keine rechtliche Verbindlichkeit zukommen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 2002, Zl. 98/12/0268).