Nach der Rechtslage vor der WRG-Novelle 1990, BGBl 252/1990, kommt einem von einem Schutzgebietsbescheid betroffenen Liegenschaftseigentümer in einem durch einen Antrag des Betroffenen ausgelösten Verfahren ein Rechtsanspruch auf Widerruf der ihn belastenden Anordnungen im Fall des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes, für dessen gesicherte Ausübung ein Schutzgebiet bestimmt wurde, zu (Hinweis E 22.12.1972, 75/71, VwSlg 8338 A/1972).Nach der Rechtslage vor der WRG-Novelle 1990, Bundesgesetzblatt 252 aus 1990,, kommt einem von einem Schutzgebietsbescheid betroffenen Liegenschaftseigentümer in einem durch einen Antrag des Betroffenen ausgelösten Verfahren ein Rechtsanspruch auf Widerruf der ihn belastenden Anordnungen im Fall des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes, für dessen gesicherte Ausübung ein Schutzgebiet bestimmt wurde, zu (Hinweis E 22.12.1972, 75/71, VwSlg 8338 A/1972).