Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16160 A/2003
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2003/07/0092
Entscheidungsdatum
11.09.2003
Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
Norm
FlVfLG Tir 1996 §17a Abs2 litc;
Rechtssatz
§ 17a Abs. 2 lit. c Tir FlVfLG 1996 sieht kumulativ zwei Voraussetzungen für das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Zum einen muss ein ausgewiesenes Schutzgebiet "berührt" werden und zum anderen muss durch die umweltbezogenen Auswirkungen der gemeinsamen Maßnahmen oder Anlagen eine erhebliche Gefährdung des Schutzzweckes des berührten Gebietes zu erwarten sein.Paragraph 17 a, Absatz 2, Litera c, Tir FlVfLG 1996 sieht kumulativ zwei Voraussetzungen für das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Zum einen muss ein ausgewiesenes Schutzgebiet "berührt" werden und zum anderen muss durch die umweltbezogenen Auswirkungen der gemeinsamen Maßnahmen oder Anlagen eine erhebliche Gefährdung des Schutzzweckes des berührten Gebietes zu erwarten sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003070092.X05
Im RIS seit
10.10.2003
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015
Dokumentnummer
JWR_2003070092_20030911X05