Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17073 A/2006
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2003/07/0052
Entscheidungsdatum
07.12.2006
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0128
2003/07/0068
Rechtssatz
§ 4 Abs 2 UMG 2001 sieht die Einrichtung eines ständigen Zulassungskomitees "zur Beratung in allen Fragen der Zulassung und Aufsicht sowie der Bestellung der Sachverständigen" vor. Aus der im Gesetz vorgesehenen Beratungstätigkeit des ständigen Zulassungskomitees ergibt sich aber keine Ermächtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher Regelungen in Bezug auf das Zulassungsverfahren und die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen.Paragraph 4, Absatz 2, UMG 2001 sieht die Einrichtung eines ständigen Zulassungskomitees "zur Beratung in allen Fragen der Zulassung und Aufsicht sowie der Bestellung der Sachverständigen" vor. Aus der im Gesetz vorgesehenen Beratungstätigkeit des ständigen Zulassungskomitees ergibt sich aber keine Ermächtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher Regelungen in Bezug auf das Zulassungsverfahren und die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003070052.X05
Im RIS seit
12.01.2007
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2014
Dokumentnummer
JWR_2003070052_20061207X05