Verwaltungsgerichtshof
07.12.2006
2003/07/0052
Paragraph 4, Absatz 2, UMG 2001 sieht die Einrichtung eines ständigen Zulassungskomitees "zur Beratung in allen Fragen der Zulassung und Aufsicht sowie der Bestellung der Sachverständigen" vor. Aus der im Gesetz vorgesehenen Beratungstätigkeit des ständigen Zulassungskomitees ergibt sich aber keine Ermächtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher Regelungen in Bezug auf das Zulassungsverfahren und die in diesem Zusammenhang vorzulegenden Unterlagen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/07/0128
2003/07/0068