Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16708 A/2005
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2003/07/0025
Entscheidungsdatum
15.09.2005
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
AWG 1990 §29 Abs1;
AWG 1990 §29;
Rechtssatz
Der "Änderungstatbestand" des § 29 AWG 1990 kommt bezieht sich auf eine Änderung einer bereits genehmigten Anlage. (Hier: Ein solcher Fall liegt hier aber insofern nicht vor, weil die erteilte Genehmigung der Ersatz für die nur befristet erteilte Versuchsbetriebsgenehmigung ist.)Der "Änderungstatbestand" des Paragraph 29, AWG 1990 kommt bezieht sich auf eine Änderung einer bereits genehmigten Anlage. (Hier: Ein solcher Fall liegt hier aber insofern nicht vor, weil die erteilte Genehmigung der Ersatz für die nur befristet erteilte Versuchsbetriebsgenehmigung ist.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X06
Im RIS seit
04.10.2005
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016
Dokumentnummer
JWR_2003070025_20050915X06