Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17351 A/2007
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2003/06/0016
Entscheidungsdatum
18.12.2007
Index
L82007 Bauordnung Tirol
Norm
BauO Tir 1998 §8 Abs1;
Rechtssatz
Der Sinn des § 8 Abs. 1 Tir BauO 1998 liegt u.a. darin, für die Benutzer der projektierten Baulichkeiten ausreichend Parkmöglichkeiten zu schaffen und die öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten. Die Verpflichtung zum "Schaffen von Abstellmöglichkeiten" ist nicht mit deren "Errichtung" gleichzusetzen.Der Sinn des Paragraph 8, Absatz eins, Tir BauO 1998 liegt u.a. darin, für die Benutzer der projektierten Baulichkeiten ausreichend Parkmöglichkeiten zu schaffen und die öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten. Die Verpflichtung zum "Schaffen von Abstellmöglichkeiten" ist nicht mit deren "Errichtung" gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003060016.X04
Im RIS seit
24.01.2008
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011
Dokumentnummer
JWR_2003060016_20071218X04