Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2007

Geschäftszahl

2003/06/0016

Rechtssatz

Der Sinn des Paragraph 8, Absatz eins, Tir BauO 1998 liegt u.a. darin, für die Benutzer der projektierten Baulichkeiten ausreichend Parkmöglichkeiten zu schaffen und die öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten. Die Verpflichtung zum "Schaffen von Abstellmöglichkeiten" ist nicht mit deren "Errichtung" gleichzusetzen.