Ein Rechenfehler liegt nur dann vor, wenn eine rechnerische Operation unrichtig vorgenommen wird. Rechenfehler können meist durch rechnerische Kontrollen festgestellt werden (z.B. wenn bestimmte Zahlen falsch addiert werden; vgl. hiezu auch Walter-Mayer, Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 7. Auflage (1999), Rz 449).Ein Rechenfehler liegt nur dann vor, wenn eine rechnerische Operation unrichtig vorgenommen wird. Rechenfehler können meist durch rechnerische Kontrollen festgestellt werden (z.B. wenn bestimmte Zahlen falsch addiert werden; vergleiche hiezu auch Walter-Mayer, Grundriss des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 7. Auflage (1999), Rz 449).