Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16142 A/2003
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2002/11/0103
Entscheidungsdatum
13.08.2003
Index
90/02 Führerscheingesetz
Norm
FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;
FSG-GV 1997 §17 Abs1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/11/0162
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/11/0120 E 30. September 2002 RS 2
Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, dass das Verhalten des Beschwerdeführers, träfen die Angaben in der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Anzeige zu, als in höchstem Maße unhöflich und ungehörig zu qualifizieren wäre. Dies allein rechtfertigt jedoch noch nicht Bedenken in Hinblick auf einen Mangel der - als Teil der gesundheitlichen Eignung eines Inhabers einer Lenkberechtigung zu verstehenden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2000/11/0231) - Bereitschaft zur Verkehrsanpassung (vgl. zur fehlenden Eignung eines grob ungehörigen Verhaltens, begründete Bedenken hinsichtlich der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen hervorzurufen, das zur Rechtslage nach dem KFG 1967 ergangene hg. Erkenntnis vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0170).Ausführungen dazu, dass das Verhalten des Beschwerdeführers, träfen die Angaben in der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Anzeige zu, als in höchstem Maße unhöflich und ungehörig zu qualifizieren wäre. Dies allein rechtfertigt jedoch noch nicht Bedenken in Hinblick auf einen Mangel der - als Teil der gesundheitlichen Eignung eines Inhabers einer Lenkberechtigung zu verstehenden vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2000/11/0231) - Bereitschaft zur Verkehrsanpassung vergleiche zur fehlenden Eignung eines grob ungehörigen Verhaltens, begründete Bedenken hinsichtlich der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen hervorzurufen, das zur Rechtslage nach dem KFG 1967 ergangene hg. Erkenntnis vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0170).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110103.X03
Im RIS seit
15.09.2003
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2002110103_20030813X03