Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/19/0091

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2000/19/0091

Entscheidungsdatum

23.03.2001

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000190091.X03

Im RIS seit

11.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014

Dokumentnummer

JWR_2000190091_20010323X03

Rechtssatz für 2002/08/0262

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16350 A/2004

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

2002/08/0262

Entscheidungsdatum

21.04.2004

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/19/0091 E 23. März 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X10

Im RIS seit

10.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008

Dokumentnummer

JWR_2002080262_20040421X10