Verwaltungsgerichtshof
21.04.2004
2002/08/0262
GRS wie 2000/19/0091 E 23. März 2001 RS 3
Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/08/0273 E 21. April 2004