Das Krnt KulturflächenschutzG 1997 stellt in seinem § 2 ausdrücklich klar, dass ein Kultursschutzstreifen auch zu Gunsten von Grundstücken vorgeschrieben werden kann, die vom Aufforstungsgrundstück durch eine Verkehrsfläche getrennt sind. Ob trotz des Vorhandenseins einer Verkehrsfläche ein solcher Kulturschutzstreifen vorzuschreiben ist, ist eine unter Zuhilfenahme von Sachverständigen zu beantwortende Frage.Das Krnt KulturflächenschutzG 1997 stellt in seinem Paragraph 2, ausdrücklich klar, dass ein Kultursschutzstreifen auch zu Gunsten von Grundstücken vorgeschrieben werden kann, die vom Aufforstungsgrundstück durch eine Verkehrsfläche getrennt sind. Ob trotz des Vorhandenseins einer Verkehrsfläche ein solcher Kulturschutzstreifen vorzuschreiben ist, ist eine unter Zuhilfenahme von Sachverständigen zu beantwortende Frage.