Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2002/07/0129
Entscheidungsdatum
06.11.2003
Index
L61302 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Kärnten
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Niederösterreich
L68502 Forst Wald Kärnten
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
KulturflächenschutzG Krnt 1997 §11 Abs3;
KulturflächenschutzG NÖ 1994 §8;
Landw KulturflächenG NÖ 1977 §1 Abs1 idF 6145-2;
Umwandlung von landw Grundstücken in Waldland Krnt 1930;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0109 E 21. Oktober 1999 RS 3
(Hier: Dies gilt auch für das NÖ KulturflächenschutzG 1994.)
Stammrechtssatz
Aus der Übergangsbestimmung des § 11 Abs 3 Krnt KulturflächenschutzG 1997, wonach im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren nach dem Gesetz betreffend Beschränkungen der Umwandlung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Waldland entsprechend dem jeweiligen Verfahrensstand nach den Bestimmungen dieses Gesetzes weiterzuführen sind, ist für die Beantwortung der Frage, ob das Krnt KulturflächenschutzG 1997 auch auf gesetzwidrige Aufforstungen anzuwenden ist, die im zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes LGBl Nr 1930/32 vorgenommen wurden, nichts zu gewinnen.Aus der Übergangsbestimmung des Paragraph 11, Absatz 3, Krnt KulturflächenschutzG 1997, wonach im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren nach dem Gesetz betreffend Beschränkungen der Umwandlung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Waldland entsprechend dem jeweiligen Verfahrensstand nach den Bestimmungen dieses Gesetzes weiterzuführen sind, ist für die Beantwortung der Frage, ob das Krnt KulturflächenschutzG 1997 auch auf gesetzwidrige Aufforstungen anzuwenden ist, die im zeitlichen Geltungsbereich des Gesetzes LGBl Nr 1930/32 vorgenommen wurden, nichts zu gewinnen.
§ 11 Abs 3 Krnt KulturflächenschutzG 1997 betrifft lediglich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren.Paragraph 11, Absatz 3, Krnt KulturflächenschutzG 1997 betrifft lediglich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängige Verfahren.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070129.X03
Im RIS seit
03.12.2003
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009
Dokumentnummer
JWR_2002070129_20031106X03