Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/05/1465

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2002/05/1465

Entscheidungsdatum

18.03.2004

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich

Norm

BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3;
BauRallg;

Rechtssatz

Wurde das, was abzubrechen ist, nicht nur verbal beschrieben, sondern nimmt der Abbruchauftrag vielmehr auch auf einen Plan Bezug, in welchem die abzubrechenden Teile farblich hervorgehoben sind, mangelt es dem Abbruchauftrag nicht an der erforderlichen Bestimmtheit.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002051465.X01

Im RIS seit

23.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009

Dokumentnummer

JWR_2002051465_20040318X01