Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2002/05/1465
Entscheidungsdatum
18.03.2004
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
Norm
BauO NÖ 1976 §113 Abs2 Z3;
BauRallg;
Rechtssatz
Wurde das, was abzubrechen ist, nicht nur verbal beschrieben, sondern nimmt der Abbruchauftrag vielmehr auch auf einen Plan Bezug, in welchem die abzubrechenden Teile farblich hervorgehoben sind, mangelt es dem Abbruchauftrag nicht an der erforderlichen Bestimmtheit.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten
Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002051465.X01
Im RIS seit
23.04.2004
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009
Dokumentnummer
JWR_2002051465_20040318X01