Verwaltungsgerichtshof
18.03.2004
2002/05/1465
Wurde das, was abzubrechen ist, nicht nur verbal beschrieben, sondern nimmt der Abbruchauftrag vielmehr auch auf einen Plan Bezug, in welchem die abzubrechenden Teile farblich hervorgehoben sind, mangelt es dem Abbruchauftrag nicht an der erforderlichen Bestimmtheit.