Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/05/0687

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2002/05/0687

Entscheidungsdatum

16.12.2003

Index

L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L82000 Bauordnung

Norm

BauRallg;
ROG OÖ 1994 §30 Abs5;

Rechtssatz

Nur im Zusammenhang mit einem sämtliche zum Betrieb gehörenden Gebäude mit in die Betrachtung einbeziehenden Betriebskonzept kann die Art und der Umfang des von den Bauwerbern betriebenen landwirtschaftlichen Betriebes umfassend festgestellt werden. Dies ist zur Klärung der (im Beschwerdefall relevanten) Rechtsfrage der Notwendigkeit der im Gebäude befindlichen Räumlichkeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002050687.X05

Im RIS seit

30.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2012

Dokumentnummer

JWR_2002050687_20031216X05