Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2002/05/0687
Entscheidungsdatum
16.12.2003
Index
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L82000 Bauordnung
Norm
BauRallg;
ROG OÖ 1994 §30 Abs5;
Rechtssatz
Nur im Zusammenhang mit einem sämtliche zum Betrieb gehörenden Gebäude mit in die Betrachtung einbeziehenden Betriebskonzept kann die Art und der Umfang des von den Bauwerbern betriebenen landwirtschaftlichen Betriebes umfassend festgestellt werden. Dies ist zur Klärung der (im Beschwerdefall relevanten) Rechtsfrage der Notwendigkeit der im Gebäude befindlichen Räumlichkeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002050687.X05
Im RIS seit
30.01.2004
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012
Dokumentnummer
JWR_2002050687_20031216X05