Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16965 A/2006
Rechtssatznummer
18
Geschäftszahl
2002/03/0213
Entscheidungsdatum
30.06.2006
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L E15101000
Norm
31985L0337 UVP-RL Anh3;
31985L0337 UVP-RL Art2 Abs1;
31985L0337 UVP-RL Art5;
EURallg;
Rechtssatz
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfüllt, indem sie die Auswirkungen auf die Umwelt beschreibt und die daraus resultierenden Effekte (in einer Tabelle, aber auch in beschreibender Form) quantifiziert und auch interpretiert, durchaus die Anforderungen der Richtlinie 85/337/EWG (vgl dazu, dass eine zusammenfassende Bewertung aller Umweltauswirkungen in Form einer Matrix grundsätzlich keinen Bedenken begegnet, das zum UVP-G ergangene hg Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl 2005/04/0044).Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfüllt, indem sie die Auswirkungen auf die Umwelt beschreibt und die daraus resultierenden Effekte (in einer Tabelle, aber auch in beschreibender Form) quantifiziert und auch interpretiert, durchaus die Anforderungen der Richtlinie 85/337/EWG vergleiche dazu, dass eine zusammenfassende Bewertung aller Umweltauswirkungen in Form einer Matrix grundsätzlich keinen Bedenken begegnet, das zum UVP-G ergangene hg Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl 2005/04/0044).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030213.X18
Im RIS seit
13.07.2006
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2002030213_20060630X18