Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16965 A/2006
Rechtssatznummer
17
Geschäftszahl
2002/03/0213
Entscheidungsdatum
30.06.2006
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L E15101000
Norm
31985L0337 UVP-RL Anh3;
31985L0337 UVP-RL Art5;
31985L0337 UVP-RL Art6 Abs2;
31985L0337 UVP-RL Art6 Abs3;
EURallg;
Rechtssatz
Die RL 85/337/EWG schreibt nicht vor, dass die Angaben des Projektträgers und der Genehmigungsantrag notwendigerweise gleichzeitig zu veröffentlichen sind. Eine der RL entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung setzt aber - auch wenn die Angaben nach Art 5 zulässigerweise bereits vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden - voraus, dass jedenfalls auch der Genehmigungsantrag selbst veröffentlicht und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß Art 6 Abs 2 zweiter Gedankenstrich Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern.Die RL 85/337/EWG schreibt nicht vor, dass die Angaben des Projektträgers und der Genehmigungsantrag notwendigerweise gleichzeitig zu veröffentlichen sind. Eine der RL entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung setzt aber - auch wenn die Angaben nach Artikel 5, zulässigerweise bereits vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden - voraus, dass jedenfalls auch der Genehmigungsantrag selbst veröffentlicht und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß Artikel 6, Absatz 2, zweiter Gedankenstrich Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030213.X17
Im RIS seit
13.07.2006
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2002030213_20060630X17