Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/03/0213

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16965 A/2006

Rechtssatznummer

17

Geschäftszahl

2002/03/0213

Entscheidungsdatum

30.06.2006

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15101000

Norm

31985L0337 UVP-RL Anh3;
31985L0337 UVP-RL Art5;
31985L0337 UVP-RL Art6 Abs2;
31985L0337 UVP-RL Art6 Abs3;
EURallg;

Rechtssatz

Die RL 85/337/EWG schreibt nicht vor, dass die Angaben des Projektträgers und der Genehmigungsantrag notwendigerweise gleichzeitig zu veröffentlichen sind. Eine der RL entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung setzt aber - auch wenn die Angaben nach Artikel 5, zulässigerweise bereits vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden - voraus, dass jedenfalls auch der Genehmigungsantrag selbst veröffentlicht und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß Artikel 6, Absatz 2, zweiter Gedankenstrich Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002030213.X17

Im RIS seit

13.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2002030213_20060630X17