Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2006

Geschäftszahl

2002/03/0213

Rechtssatz

Die RL 85/337/EWG schreibt nicht vor, dass die Angaben des Projektträgers und der Genehmigungsantrag notwendigerweise gleichzeitig zu veröffentlichen sind. Eine der RL entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung setzt aber - auch wenn die Angaben nach Artikel 5, zulässigerweise bereits vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden - voraus, dass jedenfalls auch der Genehmigungsantrag selbst veröffentlicht und der betroffenen Öffentlichkeit gemäß Artikel 6, Absatz 2, zweiter Gedankenstrich Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern.