Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2002/03/0200
Entscheidungsdatum
17.06.2004
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Ein fahrlässiges Verhalten des Verpflichteten ist nicht nur bei der Auswahl einer ungeeigneten Person (culpa in eligendo), sondern auch bei nicht entsprechender eingehender und dauernder Kontrolle (culpa in custodiendo) der eingesetzten Person anzunehmen (vgl. u. a. das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 1994, Zl. 92/04/0192).Ein fahrlässiges Verhalten des Verpflichteten ist nicht nur bei der Auswahl einer ungeeigneten Person (culpa in eligendo), sondern auch bei nicht entsprechender eingehender und dauernder Kontrolle (culpa in custodiendo) der eingesetzten Person anzunehmen vergleiche u. a. das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 1994, Zl. 92/04/0192).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030200.X02
Im RIS seit
28.07.2004
Zuletzt aktualisiert am
30.11.2009
Dokumentnummer
JWR_2002030200_20040617X02