Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/03/0185

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2002/03/0185

Entscheidungsdatum

22.11.2005

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §10;

Rechtssatz

Die Errichtung einer Park & Ride-Anlage, die baulich an die Bahnsteige angeschlossen ist, steht insofern in einem engen inneren Zusammenhang mit der Beförderung durch die Eisenbahn iSd Paragraph 10, EisenbahnG, also dem "Eisenbahnbetrieb", als dadurch die Erreichbarkeit und damit die Benützbarkeit der Eisenbahn gewährleistet bzw zumindest erleichtert wird, zumal eine Vielzahl von Benützern der Eisenbahn auf die Verwendung von (eigenen) Kraftfahrzeugen angewiesen ist, um den Bahnhof zu erreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002030185.X03

Im RIS seit

25.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012

Dokumentnummer

JWR_2002030185_20051122X03