Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2001/17/0135
Entscheidungsdatum
01.07.2005
Index
E3R E03304000
Norm
31992R3887 gemeinschaftliche Beihilferegelungen DV Art4 Abs2 idF 31999R2801;
31999R2801 Nov-31992R3887;
Rechtssatz
Die detaillierten Bestimmungen des Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 über die Möglichkeiten von Antragsänderungen zeigen, dass der Anspruch auf Flächenzahlungen auf Grund der Angaben im Beihilfenantrag zu beurteilen ist und dass spätere abweichende Angaben und Informationen nur noch unter den in der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 genannten Voraussetzungen berücksichtigt werden können.Die detaillierten Bestimmungen des Artikel 4, Absatz 2, der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 über die Möglichkeiten von Antragsänderungen zeigen, dass der Anspruch auf Flächenzahlungen auf Grund der Angaben im Beihilfenantrag zu beurteilen ist und dass spätere abweichende Angaben und Informationen nur noch unter den in der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 genannten Voraussetzungen berücksichtigt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001170135.X02
Dokumentnummer
JWR_2001170135_20050701X02