Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/09/0096

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2001/09/0096

Entscheidungsdatum

16.10.2001

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Rechtssatz

Wurde die Verletzung der Pflichten gemäß Paragraph 29, Absatz 2, LDG 1984 nicht dadurch begangen, dass der beschuldigte Landeslehrer Zeichnungen zu einem bestehenden gebilligten Text anfertigte, sondern dadurch, dass dieser Text samt den dazu angefertigten Zeichnungen über die Personen der Textverfasserin und des beschuldigten Zeichners hinaus von diesen bekanntgemacht wurden, ist es nicht rechtswidrig, wenn die Disziplinarbehörde den Beschuldigten für den gesamten als Einheit zu wertenden von ihm gebilligten Broschüreninhalt und dessen Verbreitung im Zusammenwirken mit der Textverfasserin verantwortlich macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090096.X03

Im RIS seit

24.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010

Dokumentnummer

JWR_2001090096_20011016X03