Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2001/07/0028
Entscheidungsdatum
13.12.2001
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Endens der Abfalleigenschaft iSd § 2 Abs 3 AWG 1990. Die Auffassung, erst mit dem Aufbringen des Trockengranulates auf Böden sei eine zulässige Verwendung gegeben ist nicht zutreffend, zumal in diesem Zusammenhang die Herstellung eines Produktes entscheidend ist; ein solches kann das Trockengranulat auch schon vor der Aufbringung auf Böden darstellen.Ausführungen zur Frage des Endens der Abfalleigenschaft iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990. Die Auffassung, erst mit dem Aufbringen des Trockengranulates auf Böden sei eine zulässige Verwendung gegeben ist nicht zutreffend, zumal in diesem Zusammenhang die Herstellung eines Produktes entscheidend ist; ein solches kann das Trockengranulat auch schon vor der Aufbringung auf Böden darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070028.X07
Im RIS seit
23.04.2002
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2001070028_20011213X07