Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2001

Geschäftszahl

2001/07/0028

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Endens der Abfalleigenschaft iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990. Die Auffassung, erst mit dem Aufbringen des Trockengranulates auf Böden sei eine zulässige Verwendung gegeben ist nicht zutreffend, zumal in diesem Zusammenhang die Herstellung eines Produktes entscheidend ist; ein solches kann das Trockengranulat auch schon vor der Aufbringung auf Böden darstellen.