Es bestehen gegen die Zustellung des Berufungsbescheides des unabhängigen Verwaltungssenates im Wege der Erstbehörde keine Bedenken (auch aus dem Blickwinkel des Art. 6 MRK), zumal dieser im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten neben ihrer Eigenschaft als Unterbehörde "auch" Parteistellung zukommt (Hinweis E 10. Dezember 1993, 93/02/0085).Es bestehen gegen die Zustellung des Berufungsbescheides des unabhängigen Verwaltungssenates im Wege der Erstbehörde keine Bedenken (auch aus dem Blickwinkel des Artikel 6, MRK), zumal dieser im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten neben ihrer Eigenschaft als Unterbehörde "auch" Parteistellung zukommt (Hinweis E 10. Dezember 1993, 93/02/0085).