Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7566 F/2000
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2000/16/0601
Entscheidungsdatum
07.12.2000
Index
L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0128 E 25. Jänner 2001
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/16/0199 E 19. Juni 2000 RS 3
(hier nicht der letzte Satz)
Stammrechtssatz
Wenn der Gesetzgeber normiert, der Haftungspflichtige habe im Fall der Selbstbemessungsabgabe das Recht zur Berichtigung der Abgabenerklärung, dann ist ihm auch in der Weise Kenntnis von den Abgabenerklärungen, den Revisionsberichten und den erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, um ihn in die Position des damaligen Steuerschuldners zu versetzen und ihm die Möglichkeit der Abgabe einer berichtigten vom damaligen Steuerschuldner abgegebenen Abgabenerklärung zu geben. Ist er auf Grund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht in der Lage, eine solche Berichtigung vorzunehmen, dann kann ihm nicht mit Recht der Vorwurf der Unterlassung einer solchen Berichtigung gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160601.X05
Im RIS seit
20.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2000160601_20001207X05