Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15921 A/2002
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2000/10/0065
Entscheidungsdatum
30.09.2002
Index
L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
Norm
NatSchG Tir 1997 §27 Abs2;
Rechtssatz
Das Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung ist ein langfristiges öffentliches Interesse im Sinn des § 27 Abs 2 Tir NatSchG 1997. Ein Vorhaben ist dann im langfristigen öffentlichen Interesse gelegen, wenn ohne seine Verwirklichung die Stromversorgung im betreffenden Versorgungsgebiet - auf längere Sicht - qualitativ oder quantitativ nicht gewährleistet wäre.Das Interesse an der Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung ist ein langfristiges öffentliches Interesse im Sinn des Paragraph 27, Absatz 2, Tir NatSchG 1997. Ein Vorhaben ist dann im langfristigen öffentlichen Interesse gelegen, wenn ohne seine Verwirklichung die Stromversorgung im betreffenden Versorgungsgebiet - auf längere Sicht - qualitativ oder quantitativ nicht gewährleistet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100065.X03
Im RIS seit
20.12.2002
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010
Dokumentnummer
JWR_2000100065_20020930X03