Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2000/09/0175
Entscheidungsdatum
04.09.2003
Index
L22002 Landesbedienstete Kärnten
Norm
DienstrechtsG Krnt 1994 §114 Abs4;
Rechtssatz
Dem Recht des zu suspendierenden Chirurgen auf Beschäftigung kommt keine überwiegende Bedeutung zu. Das Schwergewicht liegt nämlich auf der Sicherungsfunktion, um das gestörte Vertrauen der Bevölkerung in die medizinische Versorgung nicht durch Weiterbeschäftigung eines mit dem Vorwurf der Vertrauensunwürdigkeit belasteten Arztes weiter zu belasten (Hinweis E vom 28.2.2002, Zl. 2000/09/0122).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090175.X06
Dokumentnummer
JWR_2000090175_20030904X06