Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/09/0175

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

2000/09/0175

Entscheidungsdatum

04.09.2003

Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten

Norm

DienstrechtsG Krnt 1994 §114 Abs4;

Rechtssatz

Dem Recht des zu suspendierenden Chirurgen auf Beschäftigung kommt keine überwiegende Bedeutung zu. Das Schwergewicht liegt nämlich auf der Sicherungsfunktion, um das gestörte Vertrauen der Bevölkerung in die medizinische Versorgung nicht durch Weiterbeschäftigung eines mit dem Vorwurf der Vertrauensunwürdigkeit belasteten Arztes weiter zu belasten (Hinweis E vom 28.2.2002, Zl. 2000/09/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090175.X06

Im RIS seit

09.10.2003

Dokumentnummer

JWR_2000090175_20030904X06