Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2000/09/0171
Entscheidungsdatum
18.04.2002
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Ein Antrag auf Anerkennung einer zusätzlichen Dienstbeschädigung und Neubemessung der Beschädigtenrente nach dem KOVG 1957 bezog sich zunächst nur auf die Anerkennung eines neu entdeckten Granatsplitters in der linken Niere. Bereits anlässlich der Erstellung des im erstinstanzlichen Verfahren erstatteten Gutachtens hat der Antragsteller über eine Druckstelle im Amputationsstumpf geklagt. Darauf gestützt hat die Behörde erster Instanz jedoch auch die bisher festgestellten Dienstbeschädigungen des Antragstellers auf das Vorliegen von Verschlimmerungen geprüft, weshalb auch das vom Antragsteller in seiner Berufung geltend gemachte Ekzem an seinem Unterschenkelstumpf im Rahmen des von der Berufungsbehörde zu beurteilenden Verfahrensgegenstandes gemäß § 66 Abs. 4 AVG gelegen ist.Ein Antrag auf Anerkennung einer zusätzlichen Dienstbeschädigung und Neubemessung der Beschädigtenrente nach dem KOVG 1957 bezog sich zunächst nur auf die Anerkennung eines neu entdeckten Granatsplitters in der linken Niere. Bereits anlässlich der Erstellung des im erstinstanzlichen Verfahren erstatteten Gutachtens hat der Antragsteller über eine Druckstelle im Amputationsstumpf geklagt. Darauf gestützt hat die Behörde erster Instanz jedoch auch die bisher festgestellten Dienstbeschädigungen des Antragstellers auf das Vorliegen von Verschlimmerungen geprüft, weshalb auch das vom Antragsteller in seiner Berufung geltend gemachte Ekzem an seinem Unterschenkelstumpf im Rahmen des von der Berufungsbehörde zu beurteilenden Verfahrensgegenstandes gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG gelegen ist.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens
Allgemein
Verfahrensrecht Diverses
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090171.X01
Dokumentnummer
JWR_2000090171_20020418X01