Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2000/09/0053
Entscheidungsdatum
27.06.2002
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
Norm
DO Wr 1994 §94 Abs1;
DO Wr 1994 §94 Abs2;
Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es offenkundig ist, dass bei einem Belassen des Beschwerdeführers im Dienst (während des laufenden Disziplinarverfahrens) angesichts der wider ihn erhobenen Vorwürfe, die darin gipfeln, er habe unter Ausnutzung seiner Autoritätsstellung auf gravierende Weise höchstpersönliche Rechte einer Mitarbeiterin verletzt, das Ansehen des Amtes und wesentliche Interessen des Dienstes wegen der Art dieser zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen gefährdet würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000090053.X05
Dokumentnummer
JWR_2000090053_20020627X05