Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/09/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2000/09/0053

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien

Norm

DO Wr 1994 §94 Abs1;
DO Wr 1994 §94 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es offenkundig ist, dass bei einem Belassen des Beschwerdeführers im Dienst (während des laufenden Disziplinarverfahrens) angesichts der wider ihn erhobenen Vorwürfe, die darin gipfeln, er habe unter Ausnutzung seiner Autoritätsstellung auf gravierende Weise höchstpersönliche Rechte einer Mitarbeiterin verletzt, das Ansehen des Amtes und wesentliche Interessen des Dienstes wegen der Art dieser zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen gefährdet würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000090053.X05

Im RIS seit

18.09.2002

Dokumentnummer

JWR_2000090053_20020627X05