Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
99/18/0346
Entscheidungsdatum
14.03.2000
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Rechtssatz
Der unrechtmäßige Aufenthalt trotz rechtskräftiger Verhängung eines Aufenthaltsverbotes stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des großen öffentlichen Interesses an der Einhaltung der für die Einreise und den Aufenthalt von Fremden erlassenen Normen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999180346.X03
Dokumentnummer
JWR_1999180346_20000314X03