Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 7903 F/2004
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
99/17/0135
Entscheidungsdatum
29.01.2004
Index
E3L E06202020
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen
Norm
31989L0299 Kreditinstitute-Eigenmittel-RL Art2 Abs1 Z6;
31989L0299 Kreditinstitute-Eigenmittel-RL Art3;
BWG 1993 §103 Z21;
Rechtssatz
Unter den Bestandteilen nach Art. 2 Abs. 1 der Eigenmittel-RL 89/299/EWG sind auch die sog. "sonstigen Bestandteile im Sinne des Artikels 3". Diese werden unabhängig von ihrer Bezeichnung in Art. 3 auf Grund der dort genannten Merkmale umschrieben. Artikel 2 Abs. 1 Z 6 iVm Artikel 3 der Eigenmittel-Richtlinie ermöglicht somit die Einbeziehung von Dotationseinlagen iSd § 103 BWG bei der Berechnung der Eigenmittel (ohne dass der nationale Gesetzgeber gezwungen wäre, die Berücksichtigung solcher Mittel vorzusehen).Unter den Bestandteilen nach Artikel 2, Absatz eins, der Eigenmittel-RL 89/299/EWG sind auch die sog. "sonstigen Bestandteile im Sinne des Artikels 3". Diese werden unabhängig von ihrer Bezeichnung in Artikel 3, auf Grund der dort genannten Merkmale umschrieben. Artikel 2 Absatz eins, Ziffer 6, in Verbindung mit Artikel 3 der Eigenmittel-Richtlinie ermöglicht somit die Einbeziehung von Dotationseinlagen iSd Paragraph 103, BWG bei der Berechnung der Eigenmittel (ohne dass der nationale Gesetzgeber gezwungen wäre, die Berücksichtigung solcher Mittel vorzusehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999170135.X03
Im RIS seit
10.03.2004
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2017
Dokumentnummer
JWR_1999170135_20040129X03