Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Geschäftszahl

99/17/0135

Rechtssatz

Unter den Bestandteilen nach Artikel 2, Absatz eins, der Eigenmittel-RL 89/299/EWG sind auch die sog. "sonstigen Bestandteile im Sinne des Artikels 3". Diese werden unabhängig von ihrer Bezeichnung in Artikel 3, auf Grund der dort genannten Merkmale umschrieben. Artikel 2 Absatz eins, Ziffer 6, in Verbindung mit Artikel 3 der Eigenmittel-Richtlinie ermöglicht somit die Einbeziehung von Dotationseinlagen iSd Paragraph 103, BWG bei der Berechnung der Eigenmittel (ohne dass der nationale Gesetzgeber gezwungen wäre, die Berücksichtigung solcher Mittel vorzusehen).