Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
99/10/0132
Entscheidungsdatum
29.01.2001
Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §45 Abs2;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
Rechtssatz
Ob den Feststellungen der belangten Behörde in einem Verfahren zur Erteilung eines naturschutzbehördlichen Entfernungsauftrages in Wahrheit nicht das Gutachten des beigezogenen Amtssachverständigen, sondern das von der Beschwerdeführerin vorgelegte Privatgutachten zu Grunde liegt, ist abgesehen davon, dass die behördlichen Feststellungen in den von der Behörde eingeholten Gutachten eine Grundlage finden, nicht relevant. Selbst wenn sich die belangte Behörde ausschließlich auf das von der Beschwerdeführerin vorgelegte Privatgutachten gestützt hätte, wäre dieser Umstand für sich alleine nicht geeignet, die Beschwerdeführerin in ihren Rechten zu verletzen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999100132.X05
Im RIS seit
22.03.2001
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2010
Dokumentnummer
JWR_1999100132_20010129X05