Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/08/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

99/08/0159

Entscheidungsdatum

29.03.2000

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Arbeitslose hat den Tatbestand der Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG verwirklicht, wenn er dem potenziellen Arbeitgeber im Zuge des Vorstellungsgespräches mitgeteilt hat, dass er nach wie vor ein Alkoholproblem hat. Der Arbeitslose hätte entweder der regionalen Geschäftsstelle von der Unbeherrschbarkeit seines Alkoholproblems unverzüglich Mitteilung machen müssen oder aber sich des Alkoholkonsums in der Arbeitszeit zu enthalten gehabt. Im letztgenannten Fall bestand aber keine Notwendigkeit, ein Alkoholproblem darzustellen. Bereits solche Aussagen stellen eine Vereitelung im Sinn des Paragraph 10, AlVG dar und nicht erst Erklärungen, Alkoholverbote während der Arbeitszeit nicht einhalten zu wollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999080159.X06

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1999080159_20000329X06