Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/07/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

99/07/0022

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Index

L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Wien
L82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien

Norm

AWG Wr 1994 §45 Abs3;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 45, Absatz 3, Wr AWG 1994 (arg.: "oder ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen hat")genügt es bereits für eine Auftragserteilung an den Liegenschaftseigentümer, wenn dem Eigentümer vorgeworfen werden kann, ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen zu haben. Eine zusätzlich Prüfung der Frage einer allfälligen Duldung etwa einer gesetzwidrigen Ablagerung ist demnach nicht geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070022.X04

Im RIS seit

18.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2019

Dokumentnummer

JWR_1999070022_20020627X04

Rechtssatz für 2001/07/0153

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2001/07/0153

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Index

L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Wien
L82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien

Norm

AWG Wr 1994 §45 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/07/0177 E 27. Juni 2002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0022 E 27. Juni 2002 RS 4

Stammrechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 45, Absatz 3, Wr AWG 1994 (arg.: "oder ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen hat")genügt es bereits für eine Auftragserteilung an den Liegenschaftseigentümer, wenn dem Eigentümer vorgeworfen werden kann, ihm zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen zu haben. Eine zusätzlich Prüfung der Frage einer allfälligen Duldung etwa einer gesetzwidrigen Ablagerung ist demnach nicht geboten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070153.X03

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2019

Dokumentnummer

JWR_2001070153_20020627X03