Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16350 A/2004
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2002/08/0262
Entscheidungsdatum
21.04.2004
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/08/0273 E 21. April 2004
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/08/0134 E 20. Dezember 1994 RS 6
Stammrechtssatz
Erst wenn dem Arbeitslosen keine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung zugewiesen werden kann, ist ihm eine mit einer Nachschulung verbundene Beschäftigung zuzuweisen. Weigert sich der Arbeitslose in der Folge, eine solche Beschäftigung in objektiver Kenntnis des Inhalts der erforderlichen Nachschulung oder Umschulung und der Zumutbarkeit und Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme anzunehmen, liegt eine ungerechtfertigte Weigerung vor, die den Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach sich zieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X06
Im RIS seit
10.06.2004
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2002080262_20040421X06