Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
0369/79
Entscheidungsdatum
30.05.1979
Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
Norm
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1154/79 E 28. Juni 1979 VwSlg 9894 A/1979 RS 1
(Hinweis auf VfGH 27.9.1978, B 244, 252, 255, 268, 287, 310/77)
Stammrechtssatz
Eine "geschlossene Ortschaft" im Sinne des § 4 Abs 1 Stmk NSchG liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteilen überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebt. Es kommt dabei nicht auf den Ausblick in die Landschaft, sondern nur auf die Umgebung des Standortes der Ankündigungstafel an.Eine "geschlossene Ortschaft" im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Stmk NSchG liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteilen überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebt. Es kommt dabei nicht auf den Ausblick in die Landschaft, sondern nur auf die Umgebung des Standortes der Ankündigungstafel an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000369.X05
Im RIS seit
25.11.2003
Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009
Dokumentnummer
JWR_1979000369_19790530X05