Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/08/0410

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

98/08/0410

Entscheidungsdatum

18.10.2000

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Ergibt eine amtsärztliche Begutachtung, dass eine bestimmte Tätigkeit dem Arbeitslosen auf Grund eines näher genannten Leidens - uneingeschränkt - "nicht anzuraten" ist, so erlaubt dies in sachverhaltsmäßiger Hinsicht nicht den Schluss, seine Gesundheit wäre durch diese Tätigkeit im Sinne des Paragraph 9, Absatz 2, erster Satz AlVG "nicht gefährdet" gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080410.X07

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1998080410_20001018X07